Unternehmen kehren schrittweise zur Normalität zurück, und Kostensenkungen sind in der schwierigen Phase, die uns allen bevorsteht, besonders wichtig. Eine wirtschaftliche Verwaltung des Fuhrparks ist für Ihr Unternehmen zweifellos entscheidend – daher sollte die Wahl von Elektrofahrzeugen unbedingt geprüft werden.
In diesem Jahr gibt es eine Neuerung, die die Einsparungen beim Einsatz von Elektrofahrzeugen oder Plug-in-Hybriden weiter erhöht.
Denn gegenüber Fahrzeugen mit fossilen Kraftstoffen bietet die Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb erhebliche steuerliche Vorteile. Hier finden Sie nochmals alle Vorzüge, die mit dem Kauf dieser Fahrzeugart verbunden sind.
Elektrofahrzeuge und der Vorsteuerabzug für Ladestrom
Kürzlich wurde eine neue steuerliche Regelung eingeführt, durch die sich beim Einsatz dieser umweltfreundlicheren Fahrzeuge noch mehr Steuern sparen lassen. Ab sofort ist die beim Kauf von Strom für Elektrofahrzeuge oder Plug-in-Hybride entrichtete Mehrwertsteuer abzugsfähig.
Zusätzlich zu den Förderungen des Umweltfonds sowie zur Befreiung von ISV und IUC kann damit nun auch die auf den Stromverbrauch entfallende Mehrwertsteuer abgezogen werden, sofern dieser mit Elektrofahrzeugen oder Plug-in-Hybriden zusammenhängt.
Praxisbeispiel: Welcher zusätzliche finanzielle und steuerliche Vorteil ergibt sich im Alltag?
Lernen Sie den Fall des Unternehmens von Sandra kennen und erfahren Sie, wie sie jährlich fast sechstausend Euro spart!
Sandra ist Geschäftsführerin der Firma „Commerce, Lda.“ und hat vor Kurzem einen Teil ihres Fuhrparks erneuert, wobei sie sich für Elektrofahrzeuge entschied. Neben Sandra nutzen vier weitere der insgesamt 17 Beschäftigten des Unternehmens Fahrzeuge mit Elektroantrieb.
Für Fahrten zum Unternehmenssitz sowie für Kundenbesuche und Besprechungen legt Sandra täglich etwa 100 km zurück. Da sie dazu die Möglichkeit hat, lädt sie ihr Dienstfahrzeug tagsüber in ihrem Büro auf.
Sandra wandte sich an UWU Solutions, um sich den zusätzlichen finanziellen und steuerlichen Vorteil der täglichen Nutzung ihres Fahrzeugs erklären zu lassen. Sehen wir uns die Rechnung an:
Die Kosten für einen Ladevorgang mit einem Verbrauch von 15 kWh – entsprechend 100 gefahrenen km – liegen an der Ladestation des Unternehmens bei rund 2,00 €. Auf Grundlage von 2,00 € je 100 gefahrenen km an 22 Tagen pro Monat ergeben sich folgende Berechnungen:
- Elektrofahrzeug: 2,00 € x 22 Tage x 11 Monate = 484,00 €
- Dieselfahrzeug: 9,00 € x 22 Tage x 11 Monate = 1694,00 €
Allein beim verbrauchten Kraftstoff beziehungsweise Strom ergibt sich somit unmittelbar eine Ersparnis von 1210 Euro.
Darüber hinaus kann Sandras Unternehmen nun 23% der jeweiligen Kosten abziehen, was der Mehrwertsteuer entspricht. Bei monatlichen Ladekosten von 484,00 € entfallen rund 90,50 € dieses Betrags auf die Mehrwertsteuer. Dieser Betrag ist vollständig abzugsfähig, sodass die tatsächlichen Kosten bei 393,50 € liegen.
Nehmen wir nun beispielhaft an, dass alle fünf Elektrofahrzeuge von Sandras Unternehmen dieselbe durchschnittliche Kilometerleistung und denselben Verbrauch je 100 gefahrene km aufweisen. Im Vergleich zum Einsatz von Dieselfahrzeugen sieht die Gesamtersparnis wie folgt aus:
- 5 Elektrofahrzeuge: 5 x 2,00 € x 22 Tage x 11 Monate = 2420,00 €
- 5 Dieselfahrzeuge: 5 x 9,00 € x 22 Tage x 11 Monate = 8470,00 €
Mehrwertsteuervergleich für fünf Firmenfahrzeuge
Auch bei der Mehrwertsteuer besteht ein erheblicher Unterschied. Wie bereits erwähnt, kann die für Strom zum Laden der Unternehmensfahrzeuge entrichtete Mehrwertsteuer nun zu 100% abgezogen werden. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor können hingegen lediglich 50% der Mehrwertsteuer auf Diesel abgezogen werden, während bei Benzin überhaupt kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Unter Berücksichtigung dieses Mehrwertsteuereffekts – also der vollständigen oder teilweisen Abzugsmöglichkeit – ergibt sich Folgendes:
- 5 Elektrofahrzeuge:
- 2420,00 € ÷ 1,23 = 1967,48 € (Kosten unter Berücksichtigung des Abzugs von 100% der Mehrwertsteuer).
- 5 Dieselfahrzeuge:
- 8470,00€ ÷ 1,23 = 6886,18 €
- Gesamter Mehrwertsteuerbetrag = 1583,82 €
- Nicht abzugsfähiger Mehrwertsteuerbetrag (50%) = 791,91 €
- Tatsächliche Kosten = 6886,18 € + 791,91 € = 7678,09 €
Daraus lässt sich ableiten, dass die Entscheidung für fünf Elektrofahrzeuge Sandras Unternehmen eine jährliche Gesamtersparnis von rund 5710 Euro ermöglicht (7678,09 – 1967,48). Hinzu kommt selbstverständlich die offensichtliche Entlastung für die Umwelt!
Es gibt jedoch noch einen weiteren Punkt: Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor fällt bei der IRC eine zusätzliche Besteuerung an, die als „autonome Besteuerung“ bezeichnet wird. In der Praxis kann dies Zusatzkosten zwischen 10% und 45% des Anschaffungswerts sowie der jeweiligen Nutzungskosten verursachen. Bei rein elektrischen Fahrzeugen kommt diese zusätzliche Besteuerung nicht zur Anwendung (bei Plug-in-Hybriden besteht sie zwar, fällt jedoch im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor deutlich geringer aus).
Wie gezeigt, sind die steuerlichen Einsparungen beim Vergleich der betrachteten Alternativen eindeutig. Machen Sie es wie Sandra und nehmen Sie sich bei der Fuhrparkerneuerung Zeit für die Berechnungen in Ihrem Unternehmen. So können Sie Geld sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen!
Artikel verfügbar bei UWU.
Kraftfahrzeugbesteuerung. Jeden Monat erscheint hier bei Razão Automóvel ein Artikel von UWU Solutions zur Kraftfahrzeugbesteuerung. Dabei geht es um Neuigkeiten, Änderungen, die wichtigsten Fragen und alle aktuellen Entwicklungen rund um dieses Thema.
UWU Solutions nahm ihre Tätigkeit im Januar 2003 als Dienstleistungsunternehmen im Bereich Buchhaltung auf. In den mehr als 15 Jahren ihres Bestehens verzeichnete das Unternehmen ein nachhaltiges Wachstum, das auf der hohen Qualität seiner Dienstleistungen und der Kundenzufriedenheit beruht. Dadurch konnten weitere Kompetenzen aufgebaut werden, insbesondere in den Bereichen Beratung und Personalwesen im Rahmen von Business Process Outsourcing (BPO).
Derzeit beschäftigt UWU 16 Mitarbeitende, die auf die Büros in Lissabon, Caldas da Rainha, Rio Maior und Antwerpen (Belgien) verteilt sind.






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