Ob Elektrofahrzeug oder Plug-in-Hybrid: Die steuerlichen Vorteile beim Kauf sind für die Entscheidung unserer Kundinnen und Kunden häufig ein ausschlaggebender Faktor.
Der mögliche Vorsteuerabzug, die Verringerung oder der Wegfall der autonomen Besteuerung und höhere steuerlich anerkannte Abschreibungen und Amortisationen können eine beträchtliche Steuerersparnis bedeuten.
UWU Solutions hat Ihnen dazu bereits die praktischen Auswirkungen dieser Vorteile aufgezeigt:
- Ist der Fuhrpark Ihres Unternehmens steuerlich optimiert?
- Welches Fahrzeug sollten Sie kaufen? Erfahren Sie, wie Sie Steuern sparen können.
Doch welchen praktischen Vorteil bringt diese Wahl einem steuerbefreiten Unternehmen? Rechnen wir nach!
Fallstudie: Kauf eines Plug-in-Hybrids durch ein steuerbefreites Unternehmen
Tiago ist geschäftsführender Gesellschafter von „Smile+, Lda.“, einer Zahnklinik in Lissabon. Aufgrund ihrer Tätigkeit ist die Firma von der Umsatzsteuer befreit.
Für sein Unternehmen möchte Tiago einen Pkw anschaffen. Bei einem Autohändler hat er ein bestimmtes Plug-in-Hybridmodell entdeckt, das ihn besonders interessiert und rund 50.000 Euro kosten würde.
Ein Dieselfahrzeug mit ähnlicher Ausstattung wäre in der Anschaffung etwas günstiger. Bei diesem Betrag fällt der geringe Preisunterschied für Tiagos Entscheidung jedoch nicht ins Gewicht, zumal der Plug-in-Hybrid weniger Kraftstoff verbraucht. Vergleichen wir daher die steuerliche Behandlung der beiden Möglichkeiten.
Vorsteuerabzug
Plug-in-Hybrid:
- Da „Smile+, Lda.“ steuerbefreit ist, kann das Unternehmen die Umsatzsteuer trotz des mit dem Fahrzeug verbundenen Vorteils nicht als Vorsteuer abziehen. Der Umsatzsteuerbetrag wird aber als anerkannter Aufwand berücksichtigt.
Dieselfahrzeug:
- Auch bei der Dieselalternative ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Steuerlich anerkannter Aufwand
Plug-in-Hybrid:
- Der gesamte Kaufpreis des Fahrzeugs wird anerkannt. Tiago kann bei „Smile+, Lda.“ somit 50.000 Euro als Aufwand ansetzen, einschließlich der nicht abzugsfähigen Umsatzsteuer.
Dieselfahrzeug:
- Entscheidet sich Tiago für den Diesel, kann sein Unternehmen nur die Hälfte dieses Betrags, also 25.000 €, als Aufwand berücksichtigen.
Sonderbesteuerung von Fahrzeugen
Alle Ausgaben, die „Smile+, Lda.“ für das Fahrzeug entstehen – etwa für Kraftstoff, Reparaturen und Wartung, Versicherungen, Kraftfahrzeugsteuer, Finanzierungszinsen, Maut oder Parkplätze –, unterliegen einer besonderen Besteuerung im Rahmen der Körperschaftsteuer, der sogenannten autonomen Besteuerung.
Wie hoch diese zusätzliche Steuer ausfällt, hängt sowohl vom Unternehmensergebnis als auch vom Kaufpreis des Fahrzeugs ab.
Für den Plug-in-Hybrid beträgt die Sondersteuer:
- 17,5 % bei positivem Unternehmensergebnis;
- 27,5 % bei negativem Unternehmensergebnis.
Für das Dieselfahrzeug gelten folgende Sätze:
- 35 % bei positivem Unternehmensergebnis;
- 45 % bei negativem Unternehmensergebnis.
In Zahlen ergibt sich aus dieser steuerlichen Behandlung Folgendes:
| Fahrzeug | Abzugsfähige Vorsteuer | Anerkannter Aufwand | Zu zahlende Steuer | Körperschaftsteuerabzug | Steuerlicher Vorteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Diesel | 0,00 € | 25.000,00 € | 17.500,00 € | 5.250,00 € | -12.250,00 € |
| Plug-in-Hybrid | 0,00 € | 50.000,00 € | 8.750,00 € | 10.500,00 € | 1.750,00 € |
Wie die Gegenüberstellung zeigt, können Tiago und sein Unternehmen mit dem Plug-in-Hybrid:
- für die Körperschaftsteuer den doppelten Aufwand berücksichtigen;
- die Hälfte der Sondersteuer auf Fahrzeuge einsparen;
- gegenüber der Dieselalternative einen steuerlichen Vorteil erzielen.
Darüber hinaus hat UWU Solutions eine Lösung vorgestellt, mit der Tiago die von „Smile+, Lda.“ geschuldeten autonomen Steuern vollständig vermeiden konnte. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie, wie!
Artikel bei UWU verfügbar
Kraftfahrzeugbesteuerung. Jeden Monat erscheint hier bei Razão Automóvel ein Beitrag von UWU Solutions zur Kraftfahrzeugbesteuerung. Er behandelt Neuigkeiten, Änderungen, die wichtigsten Fragen und aktuelle Entwicklungen rund um dieses Thema.
UWU Solutions nahm im Jänner 2003 als Buchhaltungsdienstleister seine Tätigkeit auf. In den mehr als 15 Jahren seines Bestehens verzeichnete das Unternehmen ein stetiges Wachstum. Grundlage dafür waren die hohe Qualität der Dienstleistungen und die Zufriedenheit der Kundschaft. So konnte UWU Solutions weitere Kompetenzen aufbauen, insbesondere in der Beratung und im Personalwesen im Rahmen des Business Process Outsourcing (BPO).
Derzeit beschäftigt UWU 16 Mitarbeitende an den Standorten Lissabon, Caldas da Rainha, Rio Maior und Antwerpen (Belgien).






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