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Anhänger ziehen: Gewicht, Papiere und Versicherung

Ein Mann erklärt drei Kindern Sicherheitsanweisungen bei geöffnetem Autokofferraum mit Warnweste und Unterlagen.
In diesem Artikel
  1. Die 500-kg-Grenze verändert die Formalitäten
  2. Ab 751 kg wird die Bremsanlage zur Sicherheitsfrage
  3. Führerschein Klasse B, Zusatzschulung oder Klasse BE
  4. Die Versicherung deckt die transportierte Ladung nicht immer ab
  5. Kontrollen vor der Fahrt mit dem Anhänger

Einen Anhänger zu ziehen bedeutet mehr, als ihn anzukuppeln, einen Stecker anzuschliessen und loszufahren. Gewicht, Unterlagen und Versicherung spielen ebenfalls eine Rolle.

Ob für Grünschnitt, Heimwerkerbedarf, ein Motorrad oder einen Kleinwagen: Ein Anhänger ist ein ausgesprochen praktisches Transportmittel. Welche Vorschriften gelten, richtet sich jedoch rasch nach seinem zulässigen Gesamtgewicht, kurz zGG. Les Remorques du Grand Est weist auf die wichtigsten Grenzwerte hin, die vor der Fahrt insbesondere bei Zulassung, Bremsanlage und Führerschein bekannt sein sollten.

Die 500-kg-Grenze verändert die Formalitäten

Die erste entscheidende Angabe steht in den Fahrzeugunterlagen: das zGG. Es bezeichnet die höchstzulässige Masse des Anhängers im beladenen Zustand und nicht sein Leergewicht.

Bei Anhängern mit einem zGG von bis zu 500 kg ist keine eigene Zulassung vorgesehen. Hinten muss ein Kennzeichen angebracht sein, das das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs wiederholt. Eigentümer sollten die beim Kauf ausgestellte Konformitätsbescheinigung unbedingt aufbewahren. Sie kann bei Behördenwegen oder einer Kontrolle verlangt werden.

Ab einem zGG von 501 kg steigen die Anforderungen. Der Anhänger benötigt einen eigenen Zulassungsschein sowie ein eigenes Kennzeichen. Er fährt damit nicht mehr ausschliesslich unter dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs.

„Ein Anhänger mit 501 kg zGG benötigt eigene Unterlagen, ein eigenes Kennzeichen und eine entsprechend den im Vertrag vorgesehenen Leistungen gemeldete Versicherung.“

Unterlagen für die Zulassung eines Anhängers

Bei der Zulassung ist die Konformitätsbescheinigung das zentrale Dokument. Privatpersonen müssen zusätzlich einen aktuellen Wohnsitznachweis und einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen. Unternehmen benötigen grundsätzlich einen aktuellen Nachweis über ihre Eintragung im Handelsregister.

  • Die Konformitätsbescheinigung des Anhängers;
  • den passenden Zulassungsantrag;
  • einen Wohnsitznachweis, der bei Privatpersonen nicht älter als sechs Monate ist;
  • einen gültigen Identitätsnachweis;
  • einen Nachweis über das Bestehen des Unternehmens bei gewerblicher Nutzung.

Nach Zuteilung der Nummer muss das Kennzeichen vor jeder Fahrt auf öffentlichen Strassen montiert werden. Mit einem vorläufigen Zulassungsschein darf in der Regel gefahren werden, bis das endgültige Dokument vorliegt.

Ab 751 kg wird die Bremsanlage zur Sicherheitsfrage

Anhänger mit mehr als 750 kg zGG müssen über eine Bremsanlage verfügen. Am häufigsten kommt eine Auflaufbremse zum Einsatz: Bremst das Zugfahrzeug ab, löst die Schubkraft des Anhängers dessen eigene Bremsen aus.

Dabei geht es nicht bloss um Komfort. Ein beladener Anhänger übt beim Bremsen erheblichen Druck auf das Zugfahrzeug aus, besonders bergab, bei Regen oder vor einem Kreisverkehr. Eine ungünstige Lastverteilung kann zudem Schlingerbewegungen auslösen, die bei einem kaum mehr kontrollierbaren Gespann mitunter als „Einknicken“ bezeichnet werden.

Für einen ungebremsten Anhänger gilt ausserdem eine Gewichtsvorgabe für das Zugfahrzeug. Dessen Leergewicht muss mindestens das Doppelte des Anhänger-zGG betragen. Damit soll verhindert werden, dass ein leichtes Fahrzeug einen für ihn zu schweren Anhänger zieht.

„Vor dem Beladen müssen das zGG des Anhängers, die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs und das im Zulassungsschein angegebene zulässige Gesamtzuggewicht kontrolliert werden.“

Führerschein Klasse B, Zusatzschulung oder Klasse BE

Welcher Führerschein erforderlich ist, hängt nicht allein vom Gewicht des Anhängers ab. Massgeblich ist die Summe der zGG von Zugfahrzeug und Anhänger. Das überrascht viele Autofahrer: Selbst ein verhältnismässig leichter Anhänger kann eine andere Führerscheinklasse erfordern, wenn er an ein bereits schweres Fahrzeug angekuppelt wird.

Konfiguration Üblicherweise erforderliche Berechtigung
Anhänger bis 750 kg zGG Führerschein Klasse B
Kombination aus Fahrzeug und Anhänger bis 3 500 kg Führerschein Klasse B
Gespann zwischen 3 501 und 4 250 kg Ausbildung B96
Gespann über 4 250 kg innerhalb der zulässigen Grenzen Führerschein Klasse BE

Die Ausbildung B96 richtet sich an Inhaber eines Führerscheins der Klasse B, die bei ihrem Gespann die Grenze von 3 500 kg überschreiten, aber unter 4 250 kg bleiben. Sie umfasst sieben Stunden Unterricht aus Theorie und Fahrpraxis. Eine Abschlussprüfung ist üblicherweise nicht vorgesehen; die Fahrschule stellt jedoch eine Bescheinigung aus, mit der der Führerschein aktualisiert werden kann.

Für schwerere Kombinationen ist der Führerschein BE vorgesehen. Er beinhaltet eine stärker geregelte Ausbildung und eine praktische Prüfung. Abhängig von der Situation des Fahrers und dem Zeitpunkt, zu dem die Klasse B erworben wurde, kann auch eine Überprüfung der theoretischen Prüfung erforderlich sein. Die Kosten unterscheiden sich teils deutlich zwischen den Fahrschulen.

Die Kennzahl F3 kann die Fahrt verhindern

Auch mit dem passenden Führerschein kann eine Fahrzeugkombination unzulässig sein. Im Zulassungsschein des Zugfahrzeugs ist das zulässige Gesamtzuggewicht unter der Kennzahl F3 angeführt. Dieser Wert begrenzt die maximal erlaubte Masse des fahrenden Gespanns.

Ein konkretes Beispiel: Ein Fahrzeug hat ein zGG von 2 100 kg, der Anhänger eines von 1 300 kg. Zusammen ergeben sich 3 400 kg zGG, sodass die Klasse B ausreichen kann. Begrenzt F3 beim Fahrzeug das Gespann jedoch auf 3 200 kg, wird die Kombination dadurch nicht zulässig. Der Hersteller gibt in diesem Fall eine niedrigere Grenze vor.

Die Versicherung deckt die transportierte Ladung nicht immer ab

Wer den Kauf des Anhängers seinem Versicherer meldet, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. Bei kleinen Modellen kann der Kfz-Vertrag eine Haftpflichtdeckung vorsehen. Für einen zugelassenen Anhänger ist häufig ein eigener Versicherungsschutz erforderlich.

In Verträgen finden sich oft drei Deckungsstufen:

  • Die Haftpflichtdeckung übernimmt Schäden, die Dritten zugefügt werden;
  • eine erweiterte Variante kann Schäden am Anhänger abdecken, gegebenenfalls mit Selbstbehalt;
  • für transportierte Gegenstände ist oft eine gesonderte Deckung nötig.

Ein E-Bike, ein Rasenmäher, professionelles Werkzeug oder ein Motorrad werden nach Diebstahl oder Unfall nicht automatisch ersetzt. Deshalb sollten Ausschlüsse, Entschädigungsobergrenzen und die vertraglich festgelegten Abstellbedingungen geprüft werden.

Kontrollen vor der Fahrt mit dem Anhänger

Eine kurze Überprüfung vor jeder Fahrt senkt die Risiken. Die Ladung muss gleichmässig verteilt, gesichert und mit der Nutzlast des Anhängers vereinbar sein. Zu viel Gewicht im hinteren Bereich begünstigt Pendelbewegungen. Wird die Last dagegen zu stark auf der Deichsel konzentriert, belastet sie das Fahrzeugheck und kann das Lenkverhalten beeinträchtigen.

  • Reifendruck und Reifenzustand prüfen;
  • Beleuchtung, Blinker und Bremslichter testen;
  • Verriegelung der Anhängerkupplung und Sicherheitsseil kontrollieren;
  • jeden transportierten Gegenstand zuverlässig sichern;
  • Geschwindigkeit, Bremswege und Fahrmanöver anpassen.

Die genannten Bestimmungen beziehen sich auf den Verkehr in Frankreich und auf leichte Fahrzeuge. Bei Grenzübertritten können Tempolimits, vorgeschriebene Ausrüstung und Verwaltungsanforderungen abweichen. Ein korrekt vorbereitetes Gespann ist vor allem eines, bei dem tatsächliche Gewichte, Unterlagen und Versicherungsdeckungen vor der Abfahrt überprüft wurden.

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Katharina Leitner

Katharina Leitner ist Kulturwissenschafterin und Autorin aus Graz mit Schwerpunkt auf österreichischer Alltagskultur und regionalen Sprachbesonderheiten. Sie beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Schmolik, dessen Traditionen, Bedeutungen und zeitgemäßen Entwicklungen, und sammelt dazu Geschichten, Rezepte und Erfahrungsberichte aus ganz Österreich.

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