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Euro 7: Was sich 2026 für Autos ändert

Moderner grüner Elektro-SUV in hellem Raum, daneben Ladekabel und Anzeige mit EURO 7 2026 Schild
In diesem Artikel
  1. Was ändert sich in diesem Jahr bei Euro 7?
  2. Was gilt für Reifen?
  3. Was passiert mit bereits zugelassenen Autos?

Die Euro-7-Norm wurde 2024 beschlossen, kommt für Autos jedoch erst jetzt zur Anwendung. Anders als die bisherigen Abgasnormen beschränken sich die neuen Vorgaben nicht auf Emissionen aus dem Auspuff: Sie erfassen unter anderem auch Bremsabrieb und die Haltbarkeit von Batterien.

Die ersten Anforderungen gelten ab diesem Jahr, konkret ab dem 29. November, für sämtliche Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die noch nicht typgenehmigt sind – also für neue Modelle, die noch nicht auf den Markt gekommen sind.

Für alle übrigen Neufahrzeuge, unabhängig davon, ob sie bereits typgenehmigt sind oder nicht, tritt die Norm erst ein Jahr später, am 29. November 2027, in Kraft.

Was ändert sich in diesem Jahr bei Euro 7?

Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge übernimmt Euro 7 weitgehend die derzeitigen Abgasgrenzwerte der Euro-6-Norm. Eine wesentliche Anpassung betrifft allerdings die Partikelüberwachung: Künftig werden auch feste Partikel ab einer Grösse von 10 Nanometern (PN10) erfasst, während bisher 23 Nanometer die Untergrenze waren. Das ist jedoch nicht die wichtigste Neuerung.

Erstmals legt das europäische Recht Grenzwerte für Partikel fest, die nicht aus den Abgasen stammen, insbesondere für Reifen- und Bremsabrieb. Bei leichten Pkw gilt künftig ein eigener Grenzwert für Bremsabriebemissionen von 7 mg/km. Für schwere Fahrzeuge liegt dieser Wert bei 11 mg/km.

Auch Elektrofahrzeuge sind von dieser Vorgabe betroffen. Für leichte Elektrofahrzeuge wurde ein Grenzwert von 3 mg/km für Bremsabrieb festgelegt, bei schweren Elektrofahrzeugen sind es 5 mg/km. Der Unterschied hängt unter anderem damit zusammen, dass Elektroautos häufiger regenerativ bremsen und dadurch die mechanischen Bremsen weniger beanspruchen.

Eine weitere bedeutende Neuerung, die bereits in diesem Jahr startet, betrifft die Hochvoltbatterien von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Bei rein elektrischen Pkw und Plug-in-Hybriden muss die Batterie bis zum Erreichen von fünf Jahren oder 100.000 Kilometern – je nachdem, was zuerst eintritt – mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Danach gilt bis zu acht Jahren oder 160.000 km ein Mindestwert von 72 % der Anfangskapazität.

Für leichte Nutzfahrzeuge gelten andere Werte: Die Batterie muss bis zu fünf Jahren oder 100.000 Kilometern wenigstens 75 % ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen und bis zu acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 67 %.

Das bedeutet nicht, dass für jedes in Europa verkaufte Elektroauto künftig eine achtjährige Batteriegarantie gilt. Euro 7 definiert Mindestanforderungen an die Leistung für die Typgenehmigung; die konkreten Garantiebedingungen werden weiterhin vom Hersteller festgelegt.

Was gilt für Reifen?

Auch bei Reifen gibt es eine Neuerung, die allerdings nicht schon 2026 greift. Euro 7 führt Vorgaben für den Reifenabrieb ein, also für die Materialmenge, die Reifen während ihrer Nutzung verlieren dürfen.

Die Grenzwerte werden stufenweise eingeführt. Den Anfang machen Reifen der Klasse C1, die hauptsächlich bei leichten Pkw verwendet werden: Für noch nicht typgenehmigte Reifen gelten die Vorgaben ab 1. Juli 2028, für sämtliche neuen Reifen – ob typgenehmigt oder nicht – ab 1. Juli 2030.

Bei C2- und C3-Reifen, die überwiegend bei Nutzfahrzeugen und schweren Fahrzeugen eingesetzt werden, liegen die Termine noch weiter in der Zukunft: 2030/2032 beziehungsweise 2032/2034.

Obwohl Euro 7 für leichte Fahrzeuge ab 2026 angewendet wird, treten die neuen Reifenvorschriften also nicht zeitgleich in Kraft. Weitere Informationen enthält die Verordnung (EU) 2024/1257.

Was passiert mit bereits zugelassenen Autos?

Durch Euro 7 werden Fahrzeuge, die bereits auf den Strassen unterwegs sind, nicht automatisch unzulässig. Die neuen Regeln betreffen Neufahrzeuge und werden schrittweise eingeführt; bereits zugelassene Autos fallen nicht darunter.

Zusätzlich wird die Norm ab 2028 für neue schwere Fahrzeuge mit neuer Typgenehmigung gelten und ab 2029 für alle Neuzulassungen schwerer Fahrzeuge.

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Katharina Leitner

Katharina Leitner ist Kulturwissenschafterin und Autorin aus Graz mit Schwerpunkt auf österreichischer Alltagskultur und regionalen Sprachbesonderheiten. Sie beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Schmolik, dessen Traditionen, Bedeutungen und zeitgemäßen Entwicklungen, und sammelt dazu Geschichten, Rezepte und Erfahrungsberichte aus ganz Österreich.

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