An einer Ladestation anzukommen und dort ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf dem vorgesehenen Platz vorzufinden, kommt immer häufiger vor – und kann für dessen Lenkerin oder Lenker teuer werden.
Wie hoch ist die Geldstrafe?
Die portugiesische Straßenverkehrsordnung könnte in diesem Punkt kaum eindeutiger sein: Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe f verbietet das Abstellen von Fahrzeugen „auf Flächen, die durch Beschilderung für das Parken bestimmter Fahrzeuge reserviert sind“.
Für Stellplätze zum Laden von Elektrofahrzeugen geht die geltende Regelung zur Elektromobilität noch weiter ins Detail: Wird dort ein nicht elektrisches Fahrzeug abgestellt, wird dies nach der Straßenverkehrsordnung geahndet.
Die Höhe der Sanktion ist ebenfalls in Artikel 50 der Straßenverkehrsordnung geregelt, konkret in Absatz 2: Für diesen Verstoß wird eine Geldstrafe von 60 bis 300 Euro verhängt.
Unter bestimmten Umständen kann dieselbe Regelung außerdem zur Sperre und Abschleppung eines widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs führen. Zusätzlich zur Geldstrafe fallen dann Kosten für die Sperre, das Abschleppen und die Verwahrung auf dem Abstellplatz an.
Damit die Vorschriften greifen, muss der Platz jedoch korrekt gekennzeichnet sein. Dazu gehören insbesondere:
- Vertikale Beschilderung: das Parkplatzschild mit dem Code H1a, ergänzt durch eine Zusatztafel mit dem Symbol eines ladenden Elektrofahrzeugs;
- Bodenmarkierungen: horizontale Markierungen, die den Stellplatz abgrenzen und häufig ebenfalls dasselbe Symbol zeigen.
Gilt das auch in einem privaten Parkhaus?
Dass ein Parkplatz einem Supermarkt, einem Einkaufszentrum oder einem anderen privaten Betreiber gehört, bedeutet nicht automatisch, dass die Verkehrsregeln dort nicht gelten.
Nach portugiesischem Recht unterliegen öffentlich zugängliche überdachte und nicht überdachte Parkplätze – auch wenn sie sich in Privatbesitz befinden, etwa bei Supermärkten oder Einkaufszentren – den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sie können zudem von den Sicherheitsbehörden kontrolliert werden.
Ladestellplätze für Elektroautos und Plug-in-Hybride
Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos oder Plug-in-Hybriden gilt außerdem eine einfache Regel: Der Stellplatz ist zum Laden vorgesehen und nicht zum Parken, sobald die Batterie voll ist. Nach Abschluss des Ladevorgangs sollte das Fahrzeug entfernt werden, damit andere Nutzerinnen und Nutzer die Ladesäule verwenden können.
Auch ein Plug-in-Hybrid oder ein reines Elektrofahrzeug, das auf einem solchen Platz steht, ohne dass das Ladekabel angeschlossen ist, begeht denselben Verstoß. Der Zweck dieser Fläche ist die Energieversorgung und nicht bloßes Parken.
Was sollten Sie tun?
Wenn Sie an einer Ladestation ein nicht elektrisches Fahrzeug auf einem ordnungsgemäß für das Laden reservierten Stellplatz vorfinden, können Sie die zuständige Kontrollbehörde vor Ort verständigen.
Zuvor sollten Sie allerdings die vorhandene Beschilderung prüfen. Sie entscheidet darüber, ob der Platz tatsächlich reserviert ist und welche Parkregelung dafür gilt.
Für beide Seiten gilt letztlich dieselbe Regel: Wer ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor fährt, muss Ladeplätze respektieren; wer ein Elektroauto fährt, soll sie freimachen, sobald nicht mehr geladen wird.






Kommentare
Noch keine Kommentare. Sei der Erste!
Kommentar hinterlassen