Offiziell ist noch nichts, doch in der portugiesischen Versammlung der Republik (AR) wurde das Thema bereits behandelt. Gestern, am 30. September, erhielten die Vorschläge der PSD (Sozialdemokratische Partei) und der PS (Sozialistische Partei) zur Verschärfung der Sicherheitsvorschriften für elektrische Mikromobilität eine Mehrheit.
Artikel 82 der portugiesischen Straßenverkehrsordnung (CE) schrieb früher vor, dass Fahrer und Mitfahrer motorisierter Fahrräder sowie Fahrer motorisierter Scooter und anderer elektrisch betriebener Fortbewegungsmittel einen korrekt angepassten und geschlossenen Helm tragen mussten. Diese Bestimmung wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 102-B/2020 vom 9. Dezember aufgehoben, das im Jänner 2021 in Kraft trat.
Fünf Jahre später könnte für Nutzer elektrischer Mikromobilitätsangebote nun erneut eine Helmpflicht gelten. Sowohl PSD als auch PS sprechen sich dafür aus, legen aber unterschiedliche Vorschläge vor, welche Fahrzeuge betroffen sein sollen und unter welchen Bedingungen die Pflicht gelten würde.
PSD fordert Helm und reflektierende Elemente
Der Vorschlag der PSD sieht die umfangreichsten Änderungen der derzeit geltenden Regeln vor. Nach dem Gesetzentwurf Nr. 622/XVII/1.ª müssten Fahrer und Mitfahrer motorisierter Fahrräder ebenso einen Helm tragen wie Fahrer von E-Scootern und anderen elektrischen Mikromobilitätsgeräten, die Fahrrädern gleichgestellt sind.
Damit nicht genug: Die Partei möchte diese Nutzer auch verpflichten, nachts und bei wetter- oder umweltbedingt eingeschränkter Sicht reflektierende Kleidung oder retroreflektierende Ausrüstung zu tragen. Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die reflektierenden Elemente in Kleidung, Helm oder andere Ausrüstungsgegenstände integriert sein können. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln schlägt die PSD Geldstrafen zwischen 30 und 150 Euro vor.
Für den Entwurf stimmten PSD, CH, PS, IL, PCP, CDS-PP, BE und JPP. PAN votierte dagegen, Livre enthielt sich.
Die Unterscheidung zwischen E-Bikes
Auch die PS will die Helmpflicht wieder einführen, verfolgt bei E-Bikes jedoch einen anderen Ansatz. Laut Gesetzentwurf Nr. 774/XVII/2.ª wären Fahrer und Mitfahrer motorisierter Fahrräder zum Tragen eines Helms verpflichtet, wenn diese die in Artikel 112 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung festgelegten technischen Grenzwerte überschreiten. Dazu zählen insbesondere Vorgaben zu Leistung, Geschwindigkeit oder Funktionsweise der Unterstützung.
Die Pflicht würde außerdem für Fahrer von E-Scootern und anderen elektrisch betriebenen Fortbewegungsmitteln gelten, die Fahrrädern gleichgestellt sind. Für E-Bikes, die derzeit die Voraussetzungen für diese Gleichstellung erfüllen, gäbe es somit weiterhin keine allgemeine Helmpflicht. Die PS schlägt bei Verstößen eine Geldstrafe zwischen 30 und 150 Euro vor.
Dieser Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von PSD, PS, IL, L, PCP, CDS-PP, BE und JPP angenommen. CH und PAN stimmten dagegen.
Zusätzlich brachte die Partei einen ebenfalls angenommenen Entschließungsantrag mit weiteren Maßnahmen ein. Dazu gehören strengere Kontrollen des Rad- und Scooterverkehrs auf Gehsteigen, Regeln zur elektronischen Begrenzung der Scooter-Geschwindigkeit und ein Pilotprogramm, das den Zugang zu Helmen bei gemeinschaftlich genutzten Mikromobilitätsdiensten erleichtern soll. Hier stimmte IL dagegen; PSD, CH und CDS-PP enthielten sich.
Auch PAN legte Vorschläge vor, die später abgelehnt wurden und keine Helmpflicht vorsahen. Der Entschließungsantrag Nr. 1273/XVII/2.ª empfahl der Regierung, den Zugang zu Helmen zu erleichtern, und sprach sich außerdem für Bewusstseinskampagnen zu deren Nutzung aus.
Vorerst ändert sich nichts
Zwar wurden die Vorschläge von PS und PSD allesamt angenommen, praktische Auswirkungen haben sie aber noch nicht. Nun folgt das weitere Gesetzgebungsverfahren: Dazu zählen die endgültige Ausformulierung und die Übermittlung der Gesetzestexte an den Präsidenten der Republik zur Ausfertigung. Bis dahin bleiben die derzeit geltenden Regeln bestehen.






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